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Geltungsbereich und Rechtliche Information

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Pro Musica nachfolgend Musikschule genannt, und der/den Teilnehmern bzw. ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter. 

Rechtsverhältnis

1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und der/dem Teilnehmer/In sind privatrechtlicher Natur. 
2. Lehrkräfte der Musikschule sind nicht vertretungsberechtigt. 
3. Die AGB werden für den/die Teilnehmer/In bzw. für ihren/seinen gesetzlichen Vertreter wirksam, wenn diese(r) jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen konnte. (Vgl. Anmeldeformular).
4. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zum Unterricht gilt der Unterrichtsvertrag durch die, gemeinsam zwischen der Musikschule und dem/der Teilnehmer/In, verabredeten Unterrichtszeit als endgültig einvernehmlich abgeschlossen. Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages beginnt die Entgeltpflicht. 
5. Die Entgeltpflicht im Kernbereich Projekte beginnt mit der Verbindlichkeit der Anmeldung

Aufnahme und Anmeldung

1. Die An- und Abmeldung bedarf der Schriftform.
Bei minderjährigen Teilnehmern bedarf es der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
2. Die Aufnahme zum Unterricht erfolgt i.d.R. zu Beginn des Schuljahres, 
zu den gesondert ausgeschriebenen Kurszeiten oder 
im Nachrückverfahren bei freiwerdenden Unterrichtskapazitäten im laufenden Schuljahr.
3. Die erste Unterrichtsstunde (Probestunde) gilt nach Abschluss eines Vertrages als kostenpflichtige Unterrichtsstunde.
4. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde, und behält seine Gültigkeit bis zur schriftlichen Kündigung.
5. Die ersten drei Monate ab Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit und muss schriftlich (bei Bedarf) jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
6. Mit dem Vertragsabschluss erkennen die SchülerInnen, Erziehungsberechtigen und erwachsenen TeilnehmerInnen die Gebührenordnung und Satzung in der jeweils gültigen Fassung an.

Beendigung des Unterrichtsvertrages

1. Jede Kündigung durch die/den Teilnehmer/In bzw. ihren/seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. 
2. Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages ist nach der Probezeit mit einer sechswöchigen Frist zum 31.Januar. oder zum 31. Juli eines Schuljahres möglich. 
3. Bei einem Wegzug oder bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann eine vorzeitige Beendigung des Unterrichtsverhältnisses auf schriftlichen Antrag hin zum nächstmöglichen Monatsende durch die Musikschule zugelassen werden. 
4. Das Vertragsverhältnis kann seitens der Musikschule schriftlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden, wenn infolge eines zweimonatigen Zahlungsverzuges unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 
5. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung ist das Entgelt bis zum Ablauf des nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die außerordentliche Kündigung durch ein vertragswidriges Verhalten des Schülers verursacht wurde. 
6. Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide Vertragspartner zulässig. 
7. Die Entgeltpflicht einer(s) Teilnehmerin/Teilnehmers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder vorzeitig beendet oder dass er dem Unterricht vorübergehend oder auf Dauer fernbleibt.

Entgelttarife und Zahlungsmodalitäten

1. Die Musikschule geht davon aus, dass TeilnehmerInnen im Regelfall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr über keine eigenen Einkünfte verfügen und dass Teilnehmer nach Vollendung des 18. Lebensjahres über ein eigenes Einkommen verfügen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende und Studenten. 
2. Die Entgelte für die Leistungen der Musikschule richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Musikschule PRO MUSICA und ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB. 
3. Das Jahresentgelt für ein Schuljahr wird in 12 gleichen Monatsraten jeweils zum 15. des nachfolgenden Monats fällig. Alle Zahlungen erfolgen durch unverzügliche Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.


Haftungsbeschränkungen der Musikschule
1. Die zur Musikschule gehörenden Hofflächen sind keine zum Unterrichtsbetrieb der Musikschule gehörenden und den Teilnehmern zur Benutzung oder zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen. Das Betreten, Befahren oder Begehen dieser Hoffläche sowie das Parken von Fahrzeugen auf diesen Flächen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
2. Die TeilnehmerInnen der Musikschule sind wegen des privatrechtlichen Charakters dieser Einrichtung nur durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Die Musikschule schließt deshalb für sich jede Haftung für Unfälle aller Art mit Teilnehmer/Innen/SchülerInnen während des Aufenthaltes in einem seiner Unterrichtsgebäude, während einer Musikschulveranstaltung oder auf dem Hinweg oder Rückweg zum Unterrichtsort oder Veranstaltungsort aus.
3. Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Teilnehmer/innen sind und für Fahrzeuge der Teilnehmer/innen bzw. der gesetzlichen Vertreter, die abgestellt sind, haftet die Musikschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, das gleiche gilt sowohl bei Verlust oder Diebstahl von Geld als auch bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Sachen, Wertsachen, Instrumenten aller Art oder Leihinstrumenten. 
4. Es besteht zwischen der/dem Teilnehmer/In und der Musikschule Einvernehmen darüber, dass jede weitere und jede weitergehende Haftung durch die Musikschule ausgeschlossen wird. 

Nebenabreden
Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der Musikschulleitung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
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